Bußgeld, Geldauflagen und Zuweisungen

Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Malteser grundsätzlich alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern erfüllen. Sollten Sie also Strafrichter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger sein, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns als Malteser Hilfsdienst im Bistum Fulda Geldauflagen und Bußgelder zuweisen. Wir sind eine katholische Hilfsorganisation und bundesweit vertreten. Im Bistum Fulda sind wir mit 23 Standorten im ganzen Diözesangebiet aktiv.

Wenn Sie sich entscheiden, uns eine Zuweisung zukommen zu lassen, können Sie sicher sein, dass diese vor Ort bei den Menschen ankommt und in unsere lokalen Dienste fließt. Zahlungen an das rechts genante Konto der zentralen Bußgeldverwaltung in Köln werden ohne Abzug an uns weitergeleitet und Sie können sich auf eine zuverlässige Zahlungsüberwachung sowie rechtzeitige Bestätigung für geleistete Bußgeldzahlungen durch unsere zentrale Bußgeldverwaltung verlassen.

Wenn Sie sich durch unsere Webseite klicken, sehen Sie mit welchen Diensten wir an unseren Standorten aktiv sind und wie wir unsere christlichen Dienst an unseren bedürftigen Mitmenschen leisten. Unsere Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in unseren ehrenamtlichen Sozialdiensten.

Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Durch Geldauflagen kann der Malteser Hilfsdienst seine vielfältige Arbeit für Menschen nachhaltig sichern. 

Melden Sie sich gerne bei Fragen jederzeit bei uns!

Kontakt:

Karin Uffelmann

Karin Uffelmann
Referentin Fundraising
Tel. 0661 86977-207
Fax 0661 86977-219
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Voraussetzungen für Zuweisungen:

Wir Malteser erfüllen alle Voraussetzungen, die uns als Hilfsorganisationen berechtigen, Zuweisungen zu empfangen. Hier eine Kurzübersicht.