Café Malta
Einen demenzkranken Angehörigen zu pflegen ist ein 24-Stunden-Job.
Die ausgebildeten Malteser Demenzbegleiter übernehmen stundenweise die Betreuung. Damit entlasten sie die Angehörigen. Die können in dieser Zeit beruhigt etwas für sich tun. Die Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen des Demenzkranken.
Das Erkennen, Fördern und Erhalten noch vorhandener Fähigkeiten auf der Grundlage von Biografiearbeit spielt dabei ebenso eine Rolle wie das Achten auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme.
Das Café Malta ist ein kostenfreies und durch Spenden finanziertes Angebot.
Unsere Tagesstätte „Café Malta“ richtet sich an Menschen mit und ohne demenzielle Erkrankung, die gerne in Gesellschaft sind.
Die Senioren können in alten Zeiten schwelgen und die Malteser Demenzbegleiter bieten gemeinsame Aktivitäten wie Singen oder Sitzgymnastik an, die sich nach den Interessen und der Tagesform der Gäste richten. Bei einem Besuch in der Tagesstätte gehören Kaffee und Kuchen zum Angebot. Anstatt dessen: Morgens nehmen wir gemeinsam ein 2. Frühstück ein.
Die an Demenz Erkrankten sollen ein Gemeinschaftsgefühl erfahren und fester Bestandteil einer Gruppe werden.
Ihre Ansprechpartner:
Astrid Engel
Koordinatorin Demenzdienste
Tel. 0661 86977-204
Fax 0661 86977-219
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Öffnungszeiten Café Malta
Dienstag: 10:00 - 13:00 Uhr (alle zwei Wochen)
Mittwoch: 14:30 – 17:30 Uhr
Freitag: 14:30 – 17:30 Uhr
(Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!)
weitere Angebote
Betreuung bei Ihnen Zuhause
Ein Malteser-Demenzbegleiter kommt zu Ihnen nach Hause und kümmert sich um Ihren Angehörigen. Je nach Interesse und Fähigkeiten Ihres Angehörigen gehen beide spazieren, spielen Karten, lesen oder erzählen von alten Zeiten. Wann und wie lange wir Sie entlasten, richtet sich nach Ihren Wünschen.
Beratung / Pflegestufenüberprüfung
Genauso wichtig wie die liebevolle Betreuung Ihres Angehörigen ist uns, dass wir Sie im Alltag entlasten. Dazu gehört für uns, dass wir immer ein off enes Ohr für Ihre Sorgen haben und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind berechtigt, Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen.