In der ambulanten Pflege wurde - wie bereits vorher in der stationären Pflege - das Aufgabenfeld der Schwesternhelferinnen um wesentliche Merkmale der Behandlungspflege erweitert, z.B.:
- Blutdruckmessung
- Inhalation
- Subkutane Injektionen
- Richten von Injektionen
- Auflegen von Kälteträgern
- Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen (Kl. 2-4)
Voraussetzung ist, dass die Schwesternhelferinnen in diesem Bereich geschult wurden und anhand eines Zertifikates nachweisen, dass Ihnen das notwendige Wissen, insbesondere
- die theoretischen Grundkenntnisse der behandlungspflegerischen Maßnahme
- die praktischen Grundkenntnisse zur Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahme einschließlich hygienischer Verfahrensregeln
und das notwendige Können, insbesondere
- das Beherrschen der selbstständigen Durchführung der jeweiligen behandlungspflegerischen Maßnahme vermittelt wurde.
Grundlage hierzu sind die Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Pflegedienste und den Pflegekassen.
Die Kursgebühr beträgt 150 Euro.
Sie haben noch Fragen oder möchten sich für einen Kurs anmelden? Für Informationen steht Ihnen Frau Schöppner oder Herr Krause unter der Telefon-Nummer 0661 / 86977-15 gerne zu Verfügung.